, Michael Kümpfbeck

Treffen mit dem Landrat Robert Niedergesäß

Termin mit Landrat Niedergesäß und Bürgermeisterin Dahms am 7.10.2024 im LRA in Ebersberg zum Sachstand Flüchtlingsunterkunft am Ziegelstadel mit dem Verein “Gemeinschaft Bürgerfeld e.V.”

Der Termin fand auf Einladung von Hr. Landrat Niedergesäß statt und ist als Fortführung des vor einem Jahr vereinbarten regelmäßigen  Austauschs zu verstehen. Eingeladen war der Verein “Gemeinschaft Bürgerfeld e.V.”, welcher aus der Bürgerinitiative “Burgerfeld wird Bürgerfeld” entstanden ist. Die Mitglieder des Vereins sind hauptsächlich Anlieger der geplanten Unterkunft. An dem Termin nahmen teil: Landrat Robert Niedergesäß, Bürgermeisterin Walentina Dahms, Abteilungsleiterin für Bürger und Soziales aus Markt Schwaben, Frau Angela Freise, Leiterin des Amt für Soziales aus dem Landratsamt Frau Marion Wolinski, Leiter Amt für Sozialhilfeverwaltung / Asyl Hr. Andreas Skaletz sowie den Vertretern des Vereins Gemeinschaft Bürgerfeld e.V. Vorsitzender Michael Kümpfbeck, Schriftführer Stefan Geisser und Schatzmeister Stefan Fritz.

Nach einer kurzen Begrüßung durch Herrn Niedergesäß werden für eine Stunde verschiedene Themen besprochen, die die weitere Planung der Flüchtlingsunterkunft im Burgerfeld betreffen. Das Landratsamt führt aus, dass die Anzahl der unterzubringenden Flüchtlinge nicht abebbt und der Landkreis weiterhin regelmäßig “Busse” unterzubringen hat. Ob letztendlich ukrainische Geflüchtete oder andere Flüchtlingsgruppen in den Ziegelstadel einziehen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Alle Parteien sind sich allerdings einig, dass sich Familien in ein Familienwohngebiet leichter integrieren lassen.

 

  1. Sachstand der Baumaßnahme

Der Bezug der Unterkunft soll im Winter 2024/2025 erfolgen. Aktuell laufen Baumaßnahmen, um die baulichen Voraussetzungen für den Bezug der Unterkunft herzustellen. Die Umbaumaßnahmen betreffen das Gebäude hin zum Ziegelstadel, welches die im “Kompromiss” ca. 60 Geflüchteten beherbergen soll.

Der Einzugstermin hat sich verschoben, weil auf ein zentrales Gewerk der Bauausschreibung kein Gebot abgegeben wurde. Die Ausschreibung musste daher teilweise wiederholt werden, was zu Verzögerungen der Baumaßnahmen geführt hat.

 

  1. Zweites Gebäude

Für das zweite Gebäude wird weiterhin nach einem Untermieter gesucht. Die Nachfrage nach Büroraum im Ortsgebiet wird als verhalten beschrieben. Gespräche mit verschiedenen Firmen konnten bislang nicht zum Abschluss geführt werden. Es ist auch eine Aufteilung des Gebäudes in verschiedene Teilbereiche für mehrere Mieter denkbar.

Die Gemeinde und das Landratsamt sind dennoch optimistisch, eine Zwischennutzung für das Gebäude zu finden. Hinweise aus der Nachbarschaft zu möglichen Mietinteressenten werden allerdings gerne entgegengenommen. Eine Untermietung für andere Zwecke als für die Unterbringung von Flüchtlingen ist allerdings zustimmungspflichtig durch den Vermieter.

Bei dieser Gelegenheit bestätigt das Landratsamt, dass der Mietvertrag für beide Gebäude planmäßig am 30.9.2030 enden wird. Weiterhin bestätigt LR Niedergesäß, dass die Vereinbarung nur ein Gebäude mit Geflüchteten zu besetzen Bestand hat, wenn er auch sagt, er sei hier nicht der alleinige Entscheider. Die Verantwortung für die Unterkunft liegt  bei der  Regierung von Oberbayern, namentlich dem Regierungspräsidenten Hr. Dr. Schober, der den Kompromiss im Frühjahr 2024 mit erarbeitet hat.

 

  1. Außengelände

Die Gestaltung des Außengeländes für Freizeiteinrichtungen ist bislang nicht Bestandteil der laufenden Planung, hier kommt es auch auf die Nutzung und Platzbedarfs des zweiten Gebäudes an. Das Landratsamt berichtet lediglich, dass das Südtor versetzt werden muss, um einen schnell zugänglichen Rettungsweg für die Feuerwehr herzustellen.

Zusätzlich müssen aus baurechtlichen Gründen Park- und Fahrradstellplätze, deren Lage aktuell unklar ist, hergestellt werden. Im Außenbereich wird daher nur wenig Platz für Freizeiteinrichtungen zur Verfügung stehen.

 

  1. Allgemeine Betreuung und Integrationsangebote

Die staatlichen Integrationsangebote unterscheiden sich deutlich davon, ob in der Unterkunft ukrainische Kriegsflüchtlinge oder asylsuchende Personen untergebracht werden. Unterschiede gibt es in den Möglichkeiten reguläre Arbeit aufzunehmen, den Eintritt in das Programm für 1 EUR Jobs, Integration/Sprachkurse, Residenzpflicht, Angebote für Kinderbetreuung etc...

Herr Skaletz erklärte bspw., dass für asylsuchende Flüchtlinge Integrations-/Sprachkurse durch das Bundesamt für Flüchtlinge angeboten werden. Diese finden derzeit ausschließlich in München statt. Die Teilnahme ist freiwillig. Allerdings berichtet das Landratsamt, das die Anmeldung der Kurse koordiniert, von einer regen Nachfrage nach den Schulungsangeboten. Die Schulungen werden durch zertifizierte Träger angeboten. Trotz der hohen Nachfrage kann der Bedarf aktuell vollständig gedeckt werden. Es werden keine Wartelisten geführt. Es gibt allerdings darüber hinaus auch keine niedrigschwelligen Lernangebote, wie bspw. Lizenzen für Online Sprachangebote.

Der Verein Gemeinschaft Bürgerfeld e.V. hat hier deutlich gemacht und wird weiterhin einfordern, dass neben den “Standardangeboten” in Sprache und Arbeitserwerb Zusatzangebote geschaffen werden.

 

  1. Planungen durch die Gemeinde

Die Gemeinde plant eine Koordinierung von Interessengruppen sowie ergänzende Angebote, um die Integration der Flüchtlinge zu fördern. Hierzu ist für den 11.11.2024 ein Termin im Unterbräu-Saal geplant. Frau Freise wird hierbei verschiedene  Interessengruppen einladen. U.a. kann hier an die im Pfarrheim vorgestellten Unterstützungsangebote angeknüpft werden.

An dem Termin am 17.7.2024 wurden verschiedene Hilfsleistungen / Ideen vorgestellt:

       Flüchtlingsberatung

       Jobmesse für Markt Schwabener Unternehmen

       Angebote für Flüchtlingscafe, Hausaufgabenbetreuung etc...

       1 EUR Jobs

       Vielfältige Begegnungsmöglichkeiten

       ...

Der Termin soll am 21.10.2024 im Rathaus mit verschiedenen Vertretern vorbereitet werden. Der Verein Gemeinschaft Bürgerfeld e.V. wird hier teilnehmen.

 

  1. Tag der offenen Tür

Das Landratsamt hält an den Planungen für einen Tag der offenen Tür fest. Allerdings wird betont, dass es sich hierbei nicht um einen ganzen Tag, sondern um ein zweistündiges Besuchsfenster handeln soll.

Der Termin soll vor kurzfristig vor dem Bezug der Unterkunft bekannt geben werden. Es ist angedacht, ein Zeitfenster am Nachmittag unter der Woche zu wählen, damit Beschäftigte des Landratsamts während ihrer regulären Arbeitszeit als Ansprechpersonen vor Ort sein können.